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AlV-Beiträge für Niedrigverdiener - voraussichtliche Werte ab 1.7.2018

News vom 19.4.2018

Um Dienstnehmer mit niedrigem Einkommen wirksam zu entlasten, sieht ein Ministerialentwurf des Sozialministeriums ab 1.7.2018 folgende, erhöhte Grenzbeträge für die Kürzung der AlV-Beiträge auf Dienstnehmerseite vor (Veröffentlichung im BGBl ist abzuwarten):

monatliche Beitragsgrundlage (in €)

AlV-Beitrag

Beitragsgruppe

Werte 2. Hj 2018

Werte 1. Hj 2018

bis 1.648,00

bis 1.381,00

0 %

N25a

von 1.648,01 bis 1.798,00

von 1.381,01 bis 1.506,00

1 %

N25b

von 1.798,01 bis 1.948,00

von 1.506,01 bis 1.696,00

2 %

N25c

über 1.948,00

über 1.696,00

3 %

 

Die AlV-Beitragssenkung gilt auch für freie Dienstnehmer. Der Dienstgeber-Anteil beträgt unverändert 3 %.Ein DN, dessen monatliche Beitragsgrundlage 1.648,00 beträgt (14x), zahlt im 2. Halbjahr 2018 - im Vergleich zum 1. Halbjahr 2018 - um 230,72 weniger AlV-Beiträge (Berechnung der Ersparnis: € 1.648,00 x 7 [6 Monate und 1 Sonderzahlung] x 2 %).

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