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Die wichtigsten Neuerungen für Lehrlinge ab 2018

News vom 24.2.2018

Fortzahlungszeitraum der Lehrlingsentschädigung wird verlängert

Die volle Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung war bislang auf die Dauer von 4 Wochen beschränkt. Aufgrund der gesetzlichen Änderung wurde sie für Arbeitsverhinderungen ab 1. 7. 2018 verdoppelt. Das Berufsausbildungsgesetz sieht damit bei Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit oder Unglücksfall vor, dass die Lehrlingsentschädigung für
- 8 Wochen im vollen Ausmaß sowie
- ein Teilentgelt iHd Unterschiedsbetrages (Lehrlingsentschädigung abzüglich Krankengeld) für 4 Wochen
weiter bezahlt wird.

Die Neuregelung tritt mit 1. 7. 2018 in Kraft und ist auf Arbeitsverhinderungen anzuwenden, die in nach dem 30. 6. 2018 begonnenen Lehrjahren eingetreten sind.

Internatskosten werden rückerstattet

Die Lehrlinge haben aufgrund der Neuregelung einen Anspruch gegenüber ihrem Lehrberechtigten auf Ersatz der gesamten Internatskosten. Diese Kosten werden dem Lehrberechtigten auf dessen Antrag von der zuständigen Lehrlingsstelle ersetzt. Finanziert wird diese Förderung vom Insolvenzentgeltfonds.

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