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Steuertipps: Arbeitnehmerveranlagung

News vom 15.12.2017

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2017 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können: Fortbildungs-/Ausbildungskosten, Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand, Familienheimfahrten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Telefon, Fachliteratur, beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge etc.

Achtung!

Am 31.12.2017 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2012.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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