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Steuertipps: Optimale Ausnutzung des Jahressechstels

News vom 19.12.2017

Gelangen neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge wie zB Überstundenvergütungen zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung, wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht optimal ausgenutzt. In Höhe des offenen Jahressechstels kann eine Prämie ausbezahlt werden, die im besten Fallmit nur 6 % versteuert wird.

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