Steuertipps zum Jahresende: Überprüfen Sie mögliche Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an Dienstnehmer
News vom 18.12.2017
Klein- und Mittelbetriebe,die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der AUVA einen Zuschuss, wenn sie Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen. Zusätzlich erhalten derartige Betriebe einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sonstigen Krankenständen der Dienstnehmer, wenn der Krankenstand länger als 10 Tage dauert.
Unser Tipp
Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen. Anträge sind bis zu drei Jahre nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung zu stellen. Nutzen Sie den bevorstehenden Jahreswechsel um mögliche Ansprüche zu prüfen.
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