Steuertipps zum Jahresende: Investitionen vor dem Jahresende
News vom 15.12.2017
Wirtschaftsgüter, die bis zum Jahresende in Betrieb genommen werden, berechtigen zu einer Halbjahresabschreibung. Mit der Bezahlung können Sie sich bis zum nächsten Jahr Zeit lassen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.
Um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen, ist noch vor Ablauf des Jahres der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2017 zu schätzen und die Höhe der Investitionen für den Gewinnfreibetrag zu ermitteln. Seit heuer steht wieder eine attraktivere, über Wohnbauanleihen hinausgehende Palette an Wertpapieren für Anschaffungen offen.
Bilanzierer haben durch Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Gewinnermittlung 2017. Bei der Bewertung von unfertigen Arbeiten und Erzeugnissen unterbleibt der Ansatz des Gewinns.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihren Gewinn durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen steuern. Dabei ist allerdings zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, steuerlich dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
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