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Bezahlte Freizeit zu Weihnachten und Silvester?

News vom 28.11.2017

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt in § 7 Abs 2 die gesetzlichen Feiertage:

- Jänner (Neujahr)
- 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
- Ostermontag
- 1. Mai (Staatsfeiertag)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 26. Oktober (Nationalfeiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 25. Dezember (Weihnachten)
- 26. Dezember (Stephanstag)

Der 24.12. (Heiliger Abend) und der 31.12. (Silvester) sind keine gesetzlichen Feiertage.

Einige Kollektivverträge regeln, dass an diesen Tagen (sowie an diversen anderen Tagen, die der KV als Feiertage festlegt) jedoch arbeitsfrei ist.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at

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