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Alle Jahre wieder ...

News vom 20.11.2017

kommt die Zeit der Weihnachtsfeiern. Die Arbeitgeber bedanken sich bei ihren Mitarbeitern für deren Einsatz und deren Engagement im auslaufenden Kalenderjahr und überreichen ihnen Weihnachtsgeschenke.

Doch was kann der Arbeitgeber schenken, ohne dass Abgaben wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen? Darüber informieren wir Sie nachstehend:

§ 3 Abs 1 Z 14 EStG unterscheidet zwischen

- dem geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern), die bis zu einer Höhe von € 365,00 jährlich pro Arbeitnehmer, der an der Veranstaltung teilgenommen hat, abgabenfrei sind, und

- den dabei empfangenen Sachzuwendungen, die bis zu einer Höhe von € 186,00 jährlich pro Arbeitnehmer, der an der Veranstaltung teilgenommen hat, abgabenfrei sind.

Die Finanz akzeptiert gegenwärtig die folgenden Zuwendungen als steuerfreie Sachzuwendungen:

- Autobahnvignetten
- Gutscheine
- Geschenkmünzen, die der Arbeitnehmer nicht in Bargeld ablösen kann
- Goldmünzen- Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht

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