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Grippeimpfung

News vom 28.11.2017

Viele Unternehmen bieten ihren Dienstnehmer an, dass diese

  • im Betrieb von einem vom Dienstgeber bezahlten praktischen Arzt geimpft werden, oder
  • sich von ihrem Hausarzt impfen lassen und der Dienstgeber ersetzt dem Dienstnehmer die Kosten (Impfstoff + Arzthonorar)

Wie sind diese beiden Varianten in der Abrechnung zu berücksichtigen?

Wenn

  1. es sich bei der Impfung um eine im „Impfplan Österreich“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (https://www.bmgf.gv.at/home/Impfplan) angeführte nationale Impfung gegen impfpräventable Erkrankungen handelt (das trifft auf die Grippeimpfung zu) und

  2. der Dienstgeber allen Dienstnehmern oder einer nach sachlichen Kriterien gebildeten Dienstnehmer-Gruppe diese Impfung anbietet,

    dann sind beide Varianten abgabenfrei.

Anders als bei den anderen zielgerichteten und wirkungsorientierten Maßnahmen der Gesundheitsförderung kann der Dienstgeber bei Impfungen – und nur bei diesen - auch Kostenzuschüsse an den Dienstnehmer (für Impfstoff + Arzthonorar) abgabenfrei leisten, wenn die beiden oa Voraussetzungen a) und b) erfüllt sind.

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