BMF-Erlass zur Zinsersparnis 2018
News vom 20.10.2017
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung für die Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen wurde für das Kalenderjahr 2018 auf 0,5 % gesenkt