Neue Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 1.1.2018
News vom 29.11.2017
Die Quadratmeterwerte für die Bemessung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen richten sich seit dem Jahr 2009 nach dem jeweils am 31.10. des Vorjahres geltenden Richtwert gemäß § 5 Richtwertgesetz (RichtWG). Diese Quadratmeterwerte werden nach § 5 Abs 2 RichtWG alle zwei Jahre, jeweils mit April, entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex valorisiert.
Allerdings wurde die letzte per 1.4.2016 vorgesehene Valorisierung, die zu einer Änderung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2017 geführt hätte, durch das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, BGBl I 2016/12, ausgesetzt und um ein Jahr auf den 1.4.2017 verschoben. Mit BGBl II 2017/62, ausgegeben am 8.3.2017, wurden nun – wie vorgesehen – die Richtwerte nach dem RichtWG zum 1.4.2017 valorisiert. Dementsprechend sind die Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 1.1.2018 (vgl § 2 Sachbezugswerteverordnung) zu erhöhen.
In Zukunft soll wieder der vorgesehene zweijährliche Anpassungsrhythmus gelten.
| Bundesland |
2015, 2016, 2017 |
2018 |
| Burgenland | 4,92 | 5,09 |
| Kärnten | 6,31 | 6,53 |
| Niederösterreich | 5,53 | 5,72 |
| Oberösterreich | 5,84 | 6,05 |
| Salzburg | 7,45 | 7,71 |
| Steiermark | 7,44 | 7,70 |
| Tirol | 6,58 | 6,81 |
| Vorarlberg | 8,28 | 8,57 |
| Wien | 5,39 | 5,58 |
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