Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für ein zweites Arbeitsverhältnis
News vom 25.10.2017
Nutzt ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und für das ein Sachbezug abgerechnet wurde, auch für dienstliche Fahrten im Rahmen eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses, führt die Nutzung im zweiten Dienstverhältnis zu Werbungskosten. Der Einsatz ist mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder mit einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten.
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