Eine Frage zum PKW-Sachbezug im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung
News vom 20.10.2017
Der Umstand, dass bei einem im Betriebsvermögen befindlichen PKW ein Privatanteil „ausgeschieden“ wurde, bedeutet nur, dass der durch den Arbeitgeber „nicht betrieblich“ genutzte Anteil des PKW eine bestimmte Höhe ausmacht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei zusätzlich möglicher Nutzung des PKW durch andere Dienstnehmer/innen (hier: zugleich Angehörige des Dienstgebers) kein Sachbezug mehr zusätzlich angesetzt werden kann. In derartigen Fällen kommen Privatanteil UND Sachbezug zum Tragen.
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