Aufladen E-Fahrzeug auf Arbeitgeberkosten
News vom 16.2.2017
Hat der Dienstnehmer die Möglichkeit, sein privates Elektrofahrzeug beim Dienstgeber unentgeltlich aufzuladen, ist kein Sachbezug in der Gehaltsverrechnung anzusetzen, wenn es am Abgabeort gratis Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt.
Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Stromkosten für sein Elektrofahrzeug, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Der folgende Link hilft, E-Tankstellen zu finden: https://e-tankstellen-finder.com/at/de/elektrotankstellen
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.