Wichtige Sachbezugswerte für 2017
News vom 23.12.2016
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten Sachbezugswerte für das Jahr 2017:
Sachbezugswerte für Dienstautos
| Sachbezug | Fahrzeugtyp | CO2-Wert | p.m. | Vorsteuerabzug |
| 2 % | alle PKW und Hybridfahrzeuge | über 127 g/km | € 960,00 | nein |
| 1,5 % | ökologische PKW und Hybridfahrzeuge |
bis 127 g/km |
€ 720,00 | nein |
| 0 % | Elektroautos | € 0,00 | ja |
Der CO2-Wert als massgebliche Grenze für den verringerten Sachbezug von 1,5 % wird um 3 g/km jährlich abgesenkt. Mit dem als Regierungsvorlage vorliegenden Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2016 soll gesetzlich geregelt werden, dass – entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis – die Sachbezugswerte auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zur Anwendung kommen.
Sachbezugswerte für Zinsersparnis
Übersteigt der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen insgesamt den Betrag von € 7.300, dann ist für den übersteigenden Betrag die Zinsersparnis ab 1.1.2017 unverändert mit 1,0 % als Sachbezug zu bewerten. Vom Arbeitnehmer bezahlte Zinsen werden in Abzug gebracht.
Für Fragen zu den Sachbezugswerten 2017 stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.