Steuertipps: Optimale Ausnutzng des Jahressechstels
News vom 15.12.2016
Gelangen neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge wie zB Überstundenvergütungen zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung, wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht optimal ausgenutzt.
In Höhe des restlichen Jahressechstels kann eine Prämie ausbezahlt werden, die seit der Veranlagung 2013 je nach Höhe des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % versteuert wird.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.