Steuertipps zum Jahresende 2016: GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2016 beantragen
News vom 14.12.2016
Gewerbetreibende und Ärzte (Zahnärzte) können bis spätestens 31.12.2016 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte 2016 maximal € 4.988,64 und der Jahresumsatz 2016 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden. Antragsberechtigt sind:
- Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren),
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie
- Männer und Frauen, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten 5 Jahren die maßgeblichen Umsatz- und Einkunftsgrenzen nicht überschritten haben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.