Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht
News vom 5.10.2016
Die seit 1.1.2016 eingeführte Registrierkassenpflicht für Unternehmer mit Umsätzen von mehr als € 15.000, wovon zumindest € 7.500 in bar erzielt werden, kann man durchaus als „Dauerbrenner“ in der steuerlichen Legistik bezeichnen. Mit dem EU-AbgÄG 2016 wurden am 6.7.2016 über einen kurzfristigen Abänderungsantrag folgende weitere Erleichterungen beschlossen und die Barumsatzverordnung angepasst.
"Kalte-Hände-Regelung" Ausweitung
Die sogenannte „Kalte-Hände-Regelung“ wurde auf folgende Bereiche ausgeweitet:
- Alm-, Berg-, Schi und Schutzhütten,
- Buschenschänken mit Betrieb bis zu 14 Tagen im Jahr,
- Vereinskantinen, die nicht mehr als 52 Tage pro Jahr betrieben werden.
Für diese Betriebe ist die Losungsermittlung durch Kassasturz ohne Verwendung einer Registrierkasse möglich, wenn der Jahresumsatz aus den angeführten Tätigkeiten jeweils weniger als € 30.000 (netto, ohne USt) beträgt. Auch bei den bisher schon begünstigten „Umsätzen im Freien“ wird nur mehr auf diesen Umsatz „im Freien“ abgestellt und nicht mehr auf den Umsatz des gesamten Betriebes.
Die Begünstigung für Vereinskantinen war ein heftig diskutierter Punkt, da viele Wirte in diesen Kantinen von Fußball- und anderen Vereinen einen starken Wettbewerb mit der gewerblichen Gastronomie sehen. Als Ausgleich wurde die Zusammenarbeit mit der Gastronomie bei Vereinsfesten erleichtert
Weitere Erleichterungen
Weiters wurde klargestellt, dass Umsätze von Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes sofort und nicht erst nach Rückkehr zur Betriebsstätte erfasst werden müssen.
Die Registrierkassenpflicht für Kreditinstitute entfällt.
Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung („elektronische Signatur“) von Registrierkassen wird vom 1.1.2017 auf den 1.4.2017 verschoben.
Werden die Umsatzgrenzen in einem Folgejahr nicht überschritten und ist dies auch künftig so absehbar, dann entfällt die Registrierkassenpflicht mit Beginn des nächstfolgenden Kalenderjahrs.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.