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Einreichfrist 30.9.2016 für Arbeitnehmerveranlagung 2015

News vom 20.9.2016

All jene Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener- /Alleinerhalterabsetzbetrag / erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bei der Lohnverrechnung zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis 30.9. ihre Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) einreichen.

Die mit der Steuerreform 2015/2016 vorgesehene antragslose Arbeitnehmerveranlagung gilt erst für Veranlagungen des Jahres 2016 im Falle einer Gutschrift.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.