Frist 30.9.2016: Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses
News vom 19.9.2016
Steuertermin 30.9.2016
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum Firmenbuch für den Regelbilanzstichtag 31.12.2015: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen.
Die Vorschriften gelten auch für sogenannte verdeckte Kapitalgesellschaften (das sind Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet), Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmte Genossenschaften. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2015 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2016.
Mit welchen Strafen Sie bei Nichterfüllung rechnen müssen
Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe beginnend mit € 700, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals (im Zweimonatsrhythmus) verhängt werden kann. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen mit € 2.100 rechnen, jene von großen Kapitalgesellschaften sogar mit € 4.200. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden. Bei Kleinstkapitalgesellschaften beträgt die automatische Mindestzwangsstrafe nur € 350.
Welche Gebühren fallen an?
Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH € 32 und für eine AG € 145, die Eintragungsgebühr beträgt € 20. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH € 52 und bei einer AG € 165.Die Eintragungsgebühr von € 20 entfällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch KleinstKapitalgesellschaften (Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag von bis zu € 70.000), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von € 17 vorgeschrieben.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.