Nebenverdienstgrenzen 2016
News vom 21.4.2016
Wenn das Einkommen aus der bestehenden (Teilzeit-)Arbeit nicht zum Leben reicht, nehmen viele eine weitere Beschäftigung an. Dabei stellen sich oft Fragen zu Steuer und Sozialversicherung, die von den Betroffenen nicht beantwortet werden können. Finden Sie nachstehend eine Übersicht zu den Nebenverdienstgrenzen 2016:
Studierende/Familienbeihilfe
Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr: € 10.000
Erläuterungen:
- Seit dem 1.1.2016 gibt es keine monatliche Betrachtungsweise mehr. Vielmehr ist mit diesem Zeitpunkt eine sogenannte "Jahresdurchrechnung" eingeführt worden.
- Informationen dazu finden Sie auch hier.
Studierende/Stipendium
Zuverdienstgrenze bei selbständiger und/oder unselbständiger Tätigkeit im Kalenderjahr: € 10.000
Erläuterungen:
- Die jährliche Zuverdienstgrenze für Studierende beträgt € 10.000 (ab dem Kalenderjahr 2015); wird nicht während des ganzen Jahres Studienbeihilfe bezogen, gilt folgende Berechnung: € 833 x Zahl der Monate mit Beihilfenbezug. Auch Sonderzahlungen sind bei der Zuverdienstgrenze (ab 1.1.2015: jährlich € 10.000 bzw aliquot monatlich € 833) zu berücksichtigen.
- Das Gesamtjahreseinkommen ist das Bruttoeinkommen, reduziert um die Sozialversicherungsbeiträge, die Sonderausgaben und das Werbungskostenpauschale.
- Es wird nicht mehr zwischen selbständigen und unselbständigen Einkünften unterschieden.
- Siehe dazu auch unter www.stipendium.at
Mütter/Väter/Kinderbetreuungsgeld
Zuverdienstgrenze bei pauschalem Kinderbetreuungsgeld: € 16.200 oder 60 % des Einkommens lt Einkommensteuerbescheid des Kalenderjahres vor Geburt des Kindes.
Zuverdienstgrenze bei Ersatz des Erwerbseinkommens: € 6.400 brutto.
Erläuterungen:
- Jener Elternteil, der Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, darf jährlich dazuverdienen. Dabei wird das Einkommen des anderen Elternteils nicht berücksichtigt.
- Für unselbständig Erwerbstätige berechnet sich die Zuverdienstgrenze auf folgende Weise: Die Summe aller Einkünfte während der Zeit des KBG-Bezugs (ohne Sozialversicherungsbeiträge, ohne 13. und 14. Gehalt und ohne Wochengeld) wird durch die Anzahl der Monate dividiert, in denen KBG bezogen wird. Dieser Betrag wird um 30 % erhöht und mit 12 multipliziert.
- Bei selbständig Erwerbstätigen werden für Geburten nach dem 31.12.2011 die während des Anspruchszeitraumes angefallenen Einkünfte um 30 % erhöht.
- Informationen dazu auch hier.
Ehegatten/Alleinverdienerabsetzbetrag
Zuverdienstgrenze bei Familienstand "Kinder" im Kalenderjahr: € 6.000
Pensionisten
| Pensionsart | Zuverdienstmöglichkeit |
| vorzeitige Alterspension: | geringfügige Beschäftigung |
| Alterspension (Frauen: 60 Jahre; Männer: 65 Jahre): | unbeschränkt |
| Invaliditätspension/Erwerbsunfähigkeitspension: | unbeschränkt |
Geringfügige Beschäftigung:
- täglich: € 31,92
- monatlich: € 415,72
Vorsicht!
Verdient ein Alterspensionist (Frauen: 60 Jahre, Männer 65 Jahre) über der Geringfügigkeitsgrenze, fallen Sozialversicherungsbeiträge an, die im Bereich der Pensionsversicherung ab 2004 zu einer Erhöhung der Pension führen.
Verdient ein Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspensionist über der Geringfügigkeitsgrenze, kommt es zu Pensionskürzungen.
Arbeitslose
Zuverdienstmöglichkeit bei Empfang von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld): geringfügige Beschäftigung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.