Änderung der Lohnkontenverordnung 2006
News vom 17.3.2016
Aufgrund der Änderungen des Steuerreformgesetzes 2015/2016 wurden die notwendigen Adaptierungen der Lohnkontenverordnung 2006 vorgenommen.
Der Katalog der Angaben, die fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen sind, wurde um folgende Punkte erweitert:
- Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG, die im Einzelfall 20 % übersteigen ( § 1 Abs 1 Z 15 Lohnkontenverordnung 2006);
- Pauschbetrag für Werbungskosten gemäß § 17 Abs 6 EStG iVm § 1 Z 11 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (§ 1 Abs 1 Z 16 Lohnkontenverordnung 2006; sogenannte pauschale Werbungskosten für Expatriates).
- § 2 Lohnkontenverordnung 2006 wird um eine Z 3 erweitert, wonach auch steuerfreie Mitarbeiterrabatte gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG, die im Einzelfall 20 % übersteigen, im Kalenderjahr aber 1.000 € nicht übersteigen, im Lohnkonto einzutragen sind.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.