Auslaufsmodell: Abschaffung der Geselllschaftsteuer
News vom 3.3.2016
Die Gesellschaftsteuer ist mit 31.12.2015 ausgelaufen. Endlich entfällt die Benachtteiligung beim Einbringen von Eigenkapital gegenüber der Fremdfinanzierung.
Somit können nunmehr Gründungen von Kapitalgesellschaften, Kapitalerhöhungen und Gesellschafterzuschüsse ohne Gesellschaftsteuer getätigt werden. Auch Umgründungen, die ab dem 1.1.2016 noch auf einen Umgründungsstichtag in 2015 bezogen werden, lösen keine Gesellschaftsteuerpflicht mehr aus.