Mit neuen Prozentsätzen ins neue Jahr
News vom 15.12.2015
Zinsersparnis: Sachbezugswert für 2016
Für 2016 beträgt gemäß § 5 Abs 2 der Sachbezugswerteverordnung der Sachbezugsprozentsatz für Zinsersparnisse betreffend Arbeitgeberdarlehen und Arbeitgebervorschüsse, die ein Kapital in Höhe von € 7.300 insgesamt pro Dienstnehmer überschreiten, 1,0 % (2015 und 2014: 1,5 %).
Absenkung des IESG-Zuschlages ab 2016
Mit Verordnung des BMASK wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) ab der Beitragsperiode 2016 mit 0,35 % festgesetzt (2015: 0,45 %).
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