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Steuern sparen bei der Anschaffung von Elektroautos

News vom 10.12.2015

Sollten Sie sich mit dem Gedanken zur betrieblichen Anschaffung eines Elektroautos spielen, so vertagen Sie diese Anschaffung getrost ins Jahr 2016. Denn ab dem 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings auch künftig nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 netto zu. Zwischen € 40.000 und € 80.000 gibt es künftig einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000 netto, so steht auch künftig kein Vorsteuerabzug zu.

TIPP

Der Vorsteuerabzug für Elektroautos steht ab 1.1.2016 zu.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.