KESt-Erhöhung für Gewinnausschüttungen und Zuwendungen ab 1.1.2016
News vom 9.12.2015
Durch die Steuerreform 2015/16 ist die KESt ua auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften und Zuwendungen von Privatstiftungen ab dem 1.1.2016 auf 27,5 % erhöht worden. Daher bietet es sich an, geplante Gewinnausschüttungen und Zuwendungen noch in das Jahr 2015 vorzuziehen und damit 2,5 % KESt zu sparen.
TIPP
Bedenken Sie dabei, dass für Gewinnausschüttungen und Zuwendungen der Tag der Auszahlung lt Beschluss als Zeitpunkt des Zufließens gilt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.