Steuern sparen: Beschränkung der Einlagenrückzahlungen ab 1.1.2016
News vom 7.12.2015
Einlagenrückzahlungen bei Körperschaften sind mit Wirkung ab dem 1.1.2016 extrem erschwert worden, da jeglicher ausgeschütteter Betrag, sofern er in der Innenfinanzierung der Gesellschaft gedeckt ist, künftig als Gewinnausschüttung gilt. Lediglich Ausschüttungen aus einer Kapitalherabsetzung gelten auch künftig als Einlagenrückzahlung. Der in den letzten Tagen veröffentlichte Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2015 sieht aber wieder weitgehend eine Wiederherstellung der alten Rechtslage vor. Die Gesetzwerdung bleibt aber abzuwarten.
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