Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
News vom 3.12.2015
Die Gesellschaftsteuer wurde mit 1.1.2016 abgeschafft. Daher sollten Gesellschafterzuschüsse oder Kapitalerhöhungen bei (verdeckten) Kapitalgesellschaften wenn möglich auf das nächste Jahr verschoben werden.
TIPP
Auch Neugründungen von Kapitalgesellschaften sollten – wenn möglich – ins neue Jahr verschoben werden (sofern nicht eine Befreiung von der Gesellschaftsteuer aufgrund des Neugründungsförderungsgesetzes (NeuFöG) gegeben ist).
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.