Steuern sparen: Letztmalige Geltendmachung von Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie
News vom 7.12.2015
Mit dem SteuerreformG 2015/16 wurden sowohl Bildungsfreibetrag (BFB) als auch Bildungsprämie abgeschafft. Daher können sowohl der 20 %ige BFB als auch die 6 %ige Bildungsprämie letztmalig in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1.1.2016 beginnen (idR daher im Jahr 2015) zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten externen Aus- und Fortbildungskosten geltend gemacht werden. Aufwendungen für innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen können nur bis zu einem Höchstbetrag von € 2.000 pro Tag für den 20%igen BFB berücksichtigt werden.
TIPP
Letztmalig Bildungsfreibetrag oder Bildungsprämie in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1.1.2016 beginnen (idR daher im Jahr 2015) beantragen!
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.