Steuern sparen: Disposition über Erträge/Einnahmen bzw Aufwendungen/Ausgaben
News vom 27.11.2015
Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
- Seit 1.4.2012 sind Ausgaben für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsguts steuerwirksam abzusetzen. Seit 2014 zählen dazu nur mehr Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern diese Edelmetalle nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen, sowie Ausgaben für Grundstücke des Umlaufvermögens.
Unser TIPP
Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Denn durch die Steuerreform 2015/16 werden die Progressionsstufen ab 2016 grundsätzlich reduziert. Daher kann eine Verschiebung von Einkünften aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 eine dauerhafte Steuerersparnis und nicht nur eine Steuerstundung bewirken. Wenn Sie allerdings in der glücklichen Lage sind, mehr als € 1 Mio zu verdienen, so kann eine Verschiebung von Einkommensteilen in das Jahr 2016 ausnahmsweise einen negativen Steuereffekt haben. Denn ab 2016 wird die höchste Progressionsstufe für fünf Jahre (bis 2020) für Einkommensteile über € 1 Mio auf 55 % erhöht.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.