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GPLA Machbar: Infos und Tipps zur erfolgreichen Abwicklung einer GPLA

News vom 19.11.2015

Wehe, wenn Sie (sich) zu wenig auszahlen! Beispiel gefällig? Sie sind geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens und zahlen sich aus Sparsamkeit nur einen Teil dessen aus, was der Kollektivvertrag Ihrer Branche für eine Managerposition vorsieht. Das funktioniert unbeanstandet nur so lange, bis die erste GPLA, die sogenannte "Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben", ins Haus steht. Denn der Prüfer wird Ihnen erklären, dass Sie Beiträge verkürzt haben. Wenn diese Feststellung dann tatsächlich zu einer saftigen Nachzahlung führt, schmerzt das wirklich.

Damit die Kasse nicht zweimal klingelt, gab unsere Arbeitsrechtsexperten Mag. Jessica Ghahramani-Hofer im Zuge des HL-Seminars "GPLA Machbar" am 18.11.2015 nützliche Tipps und erklärte die Besonderheiten einer GPLA.

 

GPLA Machbar: Dr. Nadja Hubmann, Mag. Jessica Ghahramani-Hofer und Mag. Alexander Hofer