Freiwillige Abfertigung im System Abfertigung "Neu"
News vom 19.11.2015
Der VwGH hat kürzlich 2 wichtige Entscheidungen zur abgabenrechtlichen Behandlung von freiwilligen Abfertigungen an Dienstnehmer, die dem System Abfertigung "Neu" unterliegen, getroffen:
Viertelregelung
Die Lohnsteuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist gemäß Rechtsansicht des VwGH generell nicht anwendbar. Damit hat der VwGH zu einer Frage, die seit mehr als 10 Jahren strittig ist, gemäß der Rechtsansicht der Finanz entschieden (VwGH 17.6.2015, 2011/13/0086).
Lohnnebenkosten
Für freiwillige Abfertigungen sind keine Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, DB und DZ) zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob derartige Zahlungen lohnsteuerbegünstigt sind, weil die Befreiungsbestimmungen des KommStG und des FLAG auf "die im § 67 Abs 6 EStG genannten Bezüge" verweisen. Somit sind auch Abfertigungen an Dienstnehmer, die dem System Abfertigung "Neu" unterliegen, von den Lohnnebenkosten ausgenommen (VwGH 1.9.2015, 2012/15/0122). Mit diesem Erkenntnis hat der VwGH endgültig über eine Rechtsfrage entschieden, die der UFS (nunmehr BFG) als untergeordnete Rechtsmittelinstanz bisher widersprüchlich beurteilt hatte.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.