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Ab 1.10.2015 beginnt die Anspruchsverzinsung

News vom 1.10.2015

Aab 1.10.2015werden für Nachzahlungenbzw Gutschriften aus der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung 2014 Anspruchszinsen (derzeit 1,88%) verrechnet.

Wer für 2014 mit einer Steuernachzahlung rechnen muss, kann die Vorschreibung von Anspruchszinsen durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung vermeiden. Anspruchszinsen unter € 50 werden nicht vorgeschrieben (Freigrenze).

Hinweis

Anspruchszinsen sind ertragsteuerlich neutral. Zinsenaufwendungen sind daher steuerlich nicht absetzbar, Zinsenerträge dafür steuerfrei. In Anbetracht des derzeitig niedrigen Zinsniveaus kann es sich lohnen, mit der Abgabe der Steuererklärung zuzuwarten, wenn man eine Gutschrift erwartet. Die Anspruchszinsen von 1,88% entsprechen einer Verzinsung vor Abzug der 25%igen KESt von immerhin 2,51%!

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 3860010 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.