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Voraussichtliche SV-Werte 2016

News vom 24.9.2015

Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2016 werden voraussichtlich betragen: 

 

Werte 2015     

voraussichtl. Werte 2016 

Aufwertungszahl

1,027

1,024 

Geringfügigkeitsgrenze, täglich 

€ 31,17 

€ 31,92 

Geringfügigkeitsgrenze, monatlich 

€ 405,98 

€ 415,72 

Dienstgeberabgabe:
Grenzwert für Pauschbetrag

€ 608,97 

€ 623,58 

Höchstbeitragsgrundlage, täglich 

€ 155

€ 162* 

Höchstbeitragsgrundlage, monatlich

€ 4.650 

€ 4.860* 

Höchstbeitragsgrundlage,
jährlich für Sonderzahlungen
(für echte und freie DN)

€ 9.300 

€ 9.720* 

Höchstbeitragsgrundlage,
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung 

€ 5.425

€ 5.670* 

Auflösungsabgabe 

€ 118 

€ 121

Hinweis zu den mit * markierten Werten: 

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118) wurde neben der Aufwertung mit der Aufwertungszahl zusätzlich eine Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage von monatlich € 90,00 beschlossen.

Verringerung des AlV-Beitrages:

Bezieher niedriger Einkommen, die gemäß § 1 AlVG pflichtversichert sind (also va Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Lehrlinge im letzten Lehrjahr etc), haben nur einen verringerten AlV-Beitrag zu leisten (§ 2a AMPFG). Die maßgebliche monatliche Beitragsgrundlage (Entgelt) beträgt ab der Beitragsperiode Jänner 2016 voraussichtlich:

monatliche Beitragsgrundlage 

DN-Anteil 

bis € 1.311,- 

0 %

über € 1.311,- bis € 1.430,-

1 %

über € 1.430,- bis € 1.609,- 

2 %

über € 1.609,- 

3 %

Der vom Dienstgeber zu tragende Anteil am AlV-Beitrag beträgt unverändert 3 % der Beitragsgrundlage.

Hinweis: 

Die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.