Steuerreform 2015/16: Begräbniszuschuss
News vom 4.9.2015
Ganz neu werden ab 1.1.2016 Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Arbeitnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder als abgabenfrei angesehen. Einem Ehepartner gleich zu stellen ist der eingetragene Partner sowie der Lebensgefährte, mit dem man gemeinsam mit einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316/ 3860010 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.