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Steuerreform 2015: Vorgesehene Entlastungen bei der Einkommensteuer

News vom 3.8.2015

Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent­lastungen vorgesehen:

Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit 345 € um 55 € auf 400 €.

Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 € auf 440 € pro Kind. Wird der Kinderfrei­be­trag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig 300 € pro Per­son.

Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah­len, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbei­träge bis maximal 400 € rückerstattet (als Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von bis zu 110 €). Bei Steuerpflichtigen mit An­spruch auf das Pendlerpauschale erhöht sich die SV-Rückerstattung auf höchstens 500 €. Die Erstattung wird künftig auch Pensionisten zustehen, hier ist sie aber mit maximal 110 € begrenzt.

Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, wird die Regelung teilweise vor­gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag wird für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 auf 220 € angehoben werden (für Pendler auf 450 € statt bisher 400 € und für Pensionisten beträgt er 2015 erstmalig 55 €).

Für eventuelle Fragen zu den Entlastungen der Steuerreform 2015 stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.