Steuerreform 2015: Änderungen bei Forschungsprämie und Freibetrag
News vom 3.8.2015
Die Forschungsprämie wird von derzeit 10 % auf 12 % erhöht.
Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzinsbeihilfen und der Landarbeiterfreibetrag werden ebenfalls gestrichen.
Für Wissenschaftler und Forscher, die nach Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre - ein 30 %iger Freibetrag für die Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen. Daneben können dann aber keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnahme soll bereits mit Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt wirksam werden.
Bei Fragen zu Optimierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Prämienanträgen und Förderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.