Steuerreform 2015: Änderungen bei den Steuerberfreiungen (Einkommensteuer)
News vom 23.7.2015
Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunternehmen (zB ÖBB) entfallen.
Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder werden steuerfrei gestellt.
Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Problemen geführt. Künftig sind derartige Mitarbeiterrabatte bis zu 20 % steuerfrei. Voraussetzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über 20 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 1.000 € pro Jahr und Mitarbeiter betragen.
Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu einem Wert von 186 € steuerfrei erhalten. Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteuerung für Diensterfindungsprämien gestrichen.
Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird von 1.460 € auf 3.000 € angehoben werden.
Für eventuelle Fragen zu den Änderungen im Bereich der Einkommensteuer stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.