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Steuerreform 2015: Dienstautos und Sachbezüge

News vom 23.7.2015

Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissionswert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um voraussichtlich jährlich 3 Gramm. Maßgebend für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung.

Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen (da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Verbrennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 ausstößt, gilt die Befreiung nicht). Diese Maßnahme ist auf 5 Jahre befristet. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. #

Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000 € (übersteigen die Anschaffungskosten 40.000 € muss aber für den übersteigenden Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden). „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen.

Für eventuelle Fragen zum Sachbezug bei Dienstautos stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.