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Steuerreform 2015: Erhöhung der Kapitalertragsteuer

News vom 20.7.2015

Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % wird grundsätzlich für alle ab 1.1.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapital­vermögen (Dividenden, sonstige Gewinnaus­schüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwendungen von Privatstiftungen uä) gelten. Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen beträgt die Kapitalertragsteuer unverändert 25 %.

Die Gesamtsteuerbelastung für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften erhöht sich von derzeit 43,75 auf 45,625 %.

Der erhöhte KESt-Satz gilt nicht für Körper­schaften. Damit bleibt die Steuerbelastung für gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Kör­perschaften unverändert bei 25 %. Auch die Zwischensteuer für Privatstiftungen beträgt weiterhin 25 %.

Für eventuelle Fragen zur Kapitalertragsteuer stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.