Steuerreform 2015: Weitere Maßnahmen
News vom 27.5.2015
Die Verluste von kapitalistischen Mitunternehmern (Kommanditisten) sollen künftig nicht mehr so einfach ausgeglichen werden können. Die Änderungen beim Einkommensteuertarif, die ja grundsätzlich eine Steuerentlastung bewirken, betreffen auch die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 55 % bei Einkommensteilen über 1 Mio Euro. Die Topfsonderausgaben (zB Wohnraumschaffung) werden gestrichen, Bildungsfreibetrag und -prämie abgeschafft und der begünstigte Umsatzsteuersatz teilweise von 10 % auf 13 % angehoben.