Mein.Hoferleitinger

 

Zurück

Steuerreform 2015: Umfangreiche Auswirkungen bei Grundstückstransaktionen

News vom 26.5.2015

Zwei wesentliche Änderungen iZm der Veräußerung von Grundstücken wären die Erhöhung der Immobilienertragsteuer von bisher 25 % auf 30 % und der Entfall des Inflationsabschlages. Diese würden zu einer bedeutenden Erhöhung der Steuerbelastung sowohl privater als auch betrieblicher Grundstücksveräußerungen führen. Würde nach derzeit geltender Gesetzeslage ein vor 15 Jahren um 200.000 € erworbener Grund und Boden im Jahr 2020 um 300.000 € veräußert werden, fiele eine Steuerlast von 22.500 € an. Hinkünftig wäre mit einer Mehrbelastung iHv 7.500 € zu rechnen.

Sind Grundstücke von Umgründungsvorgängen betroffen, fällt derzeit grundsätzlich Grunderwerbsteuer iHv 3,5 % vom zweifachen Einheitswert an. Zukünftig soll bei der Grunderwerbsteuer nur mehr bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken an der bisherigen Besteuerungssystematik festgehalten werden. In den übrigen Fällen sollen die Verkehrswerte anstelle der Einheitswerte herangezogen werden. Zur Abfederung der Umstellung sieht der Entwurf zahlreiche Sonderbestimmungen vor, weshalb nur im Einzelfall beurteilt werden kann, ob eine Transaktion noch in das Jahr 2015 vorgezogen werden sollte.