Steuerreform 2015: Vermietung und Verpachtung
News vom 26.5.2015
Konnte bisher der Grundanteil bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung pauschal mit 20 % der Anschaffungskosten angenommen werden, soll dieser zukünftig 40 % betragen, was zu einer wesentlichen Reduktion der Abschreibung führt. Bei Anschaffungskosten von 200.000 € beträgt so die Abschreibungsbasis bisher 160.000 € und soll künftig nur mehr 120.000 € betragen. Diese Neuregelung soll auch für bereits vermietete Gebäude greifen, sofern kein Nachweis über ein anderes Aufteilungsverhältnis erbracht wurde.
Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen sollen zukünftig auf 15 statt wie bisher auf 10 Jahre verteilt werden. Auch diese Bestimmung soll sich auf bereits laufende Zehntel auswirken.
Der Abschreibungssatz soll für Betriebsgebäude zukünftig einheitlich 2,5 % betragen. Bei Gebäuden, welche für Wohnzwecke vermietet werden, soll einheitlich nur mehr ein Abschreibungssatz von 1,5 % (auch bei im Betriebsvermögen befindlichen Gebäuden!) gelten.