Steuerreform 2015: Höhere Kapitalertragsteuer
News vom 27.5.2015
Zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen sollen zukünftig zwei unterschiedliche Steuersätze herangezogen werden. Wurden diese bisher einheitlich mit 25 % besteuert, soll künftig zwischen Einkünften aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, welche weiterhin mit 25 % KESt besteuert werden, und den übrigen Einkünften aus Kapitalvermögen, welche zukünftig mit 27,5 % belasten sein sollen, unterschieden werden. Für Gewinnausschüttungen aus einer GmbH sieht der Gesetzesentwurf somit eine um 2,5 % höhere Belastung vor.
Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können aber noch viel massiver belastet werden. Sehen Sie dazu den Punkt „Massive Einschneidungen bei der Gewinnausschüttungspolitik“.