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Steuerreform 2015: Höhere Kapitalertragsteuer

News vom 27.5.2015

Zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen sollen zukünftig zwei unterschiedliche Steuersätze herangezogen werden. Wurden diese bisher einheitlich mit 25 % besteuert, soll künftig zwischen Einkünften aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, welche weiterhin mit 25 % KESt besteuert werden, und den übrigen Einkünften aus Kapitalvermögen, welche zukünftig mit 27,5 % belasten sein sollen, unterschieden werden. Für Gewinnausschüttungen aus einer GmbH sieht der Gesetzesentwurf somit eine um 2,5 % höhere Belastung vor.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können aber noch viel massiver belastet werden. Sehen Sie dazu den Punkt „Massive Einschneidungen bei der Gewinnausschüttungspolitik“.