Familienbeihilfe: Antraglose Auszahlung ab Mai
News vom 5.5.2015
Bisher wird die Familienbeihilfe nur durch das Finanzamt ausgezahlt, wenn ein Antrag auf Gewährung gestellt wird. Ab Mai ist eine antraglose Auszahlung möglich:
Wird ein Kind nach dem 30.4.2015 geboren und liegen bei der Geburt alle Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Familienbeihilfe sowie die entsprechenden Personenstandsdaten und Auszahlungsinformationen vor, dann
a) wird automationsunterstützt die Familienbeihilfe ohne gesonderten Antrag ausbezahlt und
b) hierüber die anspruchsberechtigte Person informiert.
Fehlen Daten, dann werden diese mittels Informationsschreiben an die Eltern nachgefordert.
Für eventuelle Fragen zur Gewährung der Familienbeihilfe stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.