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Kostenübernahme des Arbeitgebers für arbeitnehmereigenes Kfz

News vom 5.5.2015

Übernimmt ein Arbeitgeber sämtliche Kosten (monatliche Leasingraten, Kaution, Kfz-Versicherung, Serviceleistungen) eines im Eigentum des Arbeitnehmers stehenden Kfz, so handelt es sich hierbei um reguläre Gehaltsbestandteile gemäß § 15 Abs 1 EStG, die der Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu unterwerfen sind.

Ein - fälschlicherweise - dafür angesetzter Sachbezug ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht ausreichend, da es sich um kein arbeitgebereigenes Kfz handelt und daher die Sachbezugswerteverordnung nicht zur Anwendung kommt. Die Kostenersätze sind somit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 2 Abs 3 Z 4 EStG zu werten.

Für eventuelle Fragen zur Kostenübernahme des Arbeitgebers für ein arbeitnehmereigenes Kfz stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.