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Umsatzsteuer bei Wohnungsvermietung

News vom 5.4.2015

Die Vermietung zu Wohnzwecken unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Der ermäßigte Steuersatz erstreckt sich auch auf unselbständige Nebenleistungen wie zB Reparaturen, Aufzugsbenützung, Wasserversorgung und Strom.

Bei Heiz- und Garagierungskosten sowie der Vermietung von beweglichen Einrichtungsgegenständen kommt der Normalsteuersatz von 20 % zur Anwendung?

Was unter den Begriff "Heizkosten" fällt und wie die Verteilung dieser Kosten auf die einzelnen Mieter bzw Eigentümer einer Wohnhausanlage zu erfolgen hat, ist im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) geregelt. Die Unterteilung der Heizkosten erfolgt laut Heizkostenabrechnungsgesetz in Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebes.

Für eventuelle Fragen zum Umsatzsteuersatz bei Wohnungsvermietung stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.