Mein.Hoferleitinger

 

Zurück

Keine Vorsteuer für Sonderbetriebsvermögen?

News vom 13.4.2015

Im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens stellt die unentlgeltiche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Gesellschafters an die Gesellschaft keine unternehmerische Tätigkeit dar und schließt daher den Vorsteuerabzug sowohl für den Gesellschafter als auch für die Gesellschaft aus. Auch die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft kann dem Gesellschafter nicht zugerechnet werden.

Wann wäre ein Vorsteuerabzug zulässig?

Bei unentgeltlicher Überlassung wäre ein Vorsteuerabzug nur dann zulässig, wenn die Beteiligung an der Personengesellschaft zum Unternehmen des Gesellschafters gehört. Um in dieser nicht ganz befriedigenden Situation den Vorsteuerabzug beizubehalten, besteht einerseits die Möglichkeit den Gegenstand der Gesellschaft zu übertragen, andererseits kann der Gesellschafter selbst durch eine marktübliche entgeltliche Überlassung eine steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit begründen und somit eine Vorsteuerabzugsberichtigung erlangen.

Für eventuelle Fragen zur Vorsteuer für Sonderbetriebsvermögen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.