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Familienhafte Mitarbeit

News vom 13.4.2015

In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige) mitarbeiten, ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse (GKK) in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.

Das zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der WKO sowie dem Bundesministerium für Finanzen akkordierte Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit bietet eine gute Orientierungshilfe für die Einzelfallbeurteilung.

Für eventuelle Fragen zur Beurteilung der familienhaften Mitarbeit in Betrieben stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 oder per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.