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1,9 Mrd Euro durch Betrugsbekämpfung: Registrierkasse und Bankgeheimnis und weitere Maßnahmen

News vom 19.3.2015

Als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ist einerseits die Einführung einer Registrierkassenpflicht (ab einem Nettojahresumsatz von € 15.000) verbunden mit einer Belegerteilungspflicht geplant, andererseits soll das Bankgeheimnis für Unternehmen entfallen. Die bisherige Kalte-Hände-Regelung (zB Eisverkäufer) soll bestehen bleiben. Mobile Umsätze wie etwa von Tierärzten oder mobilen Frisören darf man händisch aufzeichnen und sind im Nachhinein in der Registrierkasse zu erfassen. Im Baubereich will man Scheinrechnungen entgegenwirken indem zwischen Unternehmen ein Barzahlungsverbot eingeführt werden.

Für eventuelle Fragen zur Registrierkassenpflicht stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.